1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Bau- und GaLaBau-Leistungen der Süt Bau GmbH & Co. KG (nachfolgend „Süt Bau“), soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Süt Bau stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist die Süt Bau GmbH & Co. KG, Haustädter Str. 1, 35633 Lahnau. Kontakt: info@suetbau.de, Tel.: +49 160 5621665.
3. Angebote & Leistungsumfang
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistung ergeben sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung, ggf. inkl. Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Plänen und Nebenabreden.
Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung zwingend erforderlich sind, aber nicht ausdrücklich aufgeführt wurden, gelten als mitbeauftragt, sofern sie den Rahmen des Üblichen nicht überschreiten. Änderungen/Mehrleistungen auf Wunsch des Auftraggebers werden gesondert vergütet.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Süt Bau oder durch Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Zahlungsplan: sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, 40% Anzahlung bei Auftragserteilung, 40% bei Beginn der Ausführung, 20% nach Abnahme. Material mit langem Vorlauf kann vorab gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang fällig, ohne Abzug.
- Skonto wird nur gewährt, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6. Ausführung, Termine, Mitwirkungspflichten
Ausführungstermine sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindliche Richttermine. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, behördlicher Genehmigungen, Witterung, Lieferengpässen oder sonstiger, von Süt Bau nicht zu vertretender Umstände verschieben Termine entsprechend.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: rechtzeitige Bereitstellung von Plänen, Auskünften und Genehmigungen; ungehinderter Zugang zur Baustelle; Bereitstellung von Strom/Wasser (Baustrom/Bauwasser), Lagerflächen und Zufahrten; Sicherstellung der Tragfähigkeit des Untergrunds sowie des Schutzes angrenzender Anlagen. Entsorgung von Altlasten/kontaminiertem Material erfolgt nur bei ausdrücklicher Beauftragung.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung teilt Süt Bau die Abnahmebereitschaft mit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen. Inbetriebnahme oder Nutzung gilt als konkludente Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme, im Übrigen die gesetzlichen Fristen. Bei berechtigten Mängeln hat Süt Bau das Recht zur Nacherfüllung; schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei wesentlichem Mangel – zurücktreten.
Verschleiß, witterungsbedingte Veränderungen, fehlende Wartung, unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter sind keine Mängel. Natürliche Materialtoleranzen (Farb-/Strukturabweichungen) gelten als vereinbart, soweit technisch/handwerklich üblich.
9. Haftung
Süt Bau haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe) befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Termine verschieben sich entsprechend; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt, Material
Gelieferte, noch nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Süt Bau. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen steht dem Auftraggeber nur zu, soweit diese unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
12. Urheberrechte & Dokumentation
Pläne, Zeichnungen, Leistungsverzeichnisse und Dokumentationen bleiben – sofern nicht abweichend vereinbart – urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung über den Vertragszweck hinaus, Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung von Süt Bau.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für Vertragsabwicklung und Kommunikation verarbeiten wir die dafür erforderlichen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
14. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Süt Bau ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz von Süt Bau. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Schrift-/Textform: Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.